Anerkennungszuschuss wird unter neuen Bedingungen fortgesetzt
Die Kosten für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen werden weiter gefördert.
Anerkennungszuschuss und Qualifizierungsförderung werden seit dem 1. Januar 2025 unter neuen Bedingungen fortgesetzt. Die Einkommensgrenzen wurden auf 32.000 Euro für Alleinstehende bzw. 50.000 Euro für gemeinsam veranlagte Personen angehoben. Kosten für Qualifizierungen im Rahmen der Anerkennung können mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden. Die beiden bisher getrennten Förderungen werden in ein gemeinsames Antragsverfahren integriert. Hierfür wird ein neues Antragsformular zur Verfügung gestellt.
Anträge auf Aufnahme in die Förderung können letztmalig am 30. Juni 2027 und Anträge auf Auszahlung bis spätestens 30. September 2028 gestellt werden. Mehr Infos zum Anerkennungszuschuss und der Qualifizierungsförderung