Anerkennungszuschuss um sechs Monate verlängert

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Wer die An­er­ken­nung oder ei­ne Zeug­nis­be­wer­tung be­an­tra­gen will und ein ge­rin­ges Ein­kom­men hat, kann fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung durch den An­er­ken­nungs­zu­schuss er­hal­ten.

Wer die An­er­ken­nung oder ei­ne Zeug­nis­be­wer­tung be­an­tra­gen will und ein ge­rin­ges Ein­kom­men hat, kann fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung durch den An­er­ken­nungs­zu­schuss er­hal­ten. Hierbei können Kosten in Höhe von 100 bis maximal 600 Euro für das Anerkennungsverfahren oder eine Zeugnisbewertung erstattet werden. Jetzt wird der Anerkennungszuschuss als Förderinstrument des Bundes um sechs weitere Monate verlängert. Die Antragsfrist läuft nun bis zum 31. Dezember 2024. Mehr dazu

 

Fotocredit: Förderprogramm IQ/Katrin Jegen

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